Die Garantie gilt in ganz Europa, und zwar:
Die Garantie umfasst die folgenden Komponenten entsprechend dem Lieferumfang des Herstellers.
Ausgeschlossen sind: sämtliche Wartungsarbeiten einschließlich Filter und Keilriemen und Verschleißteile wie Bremsen, Kupplungen, Auspuff, Räder und Reifen.
Die Garantie gilt in ganz Europa, und zwar:
Die Garantie beginnt am Tag nach dem Ende der Werksgarantie für Neufahrzeuge.
Die Garantie für Neufahrzeuge gilt als Anschluss an die vom Hersteller regulär gewährte Werksgarantie, wie vertraglich festgelegt, jedoch beschränkt auf das Erreichen der maximal zulässigen Kilometerleistung oder des vertraglich festgelegten Zeitraums, und zwar gemäß Fahrzeugtyp.
Die Garantie kann nicht auf einen neuen Eigentümer übertragen werden.
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